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Pfarrerinnentagin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau |
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Ordnung des Pfarrerinnentages in
der EKHN Vom
16. März 2005 Der Pfarrerinnentag in der
Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat sich die folgende Ordnung
gegeben: § 1. Pfarrerinnentag.
(1) Der Pfarrerinnentag in
der EKHN ist der Zusammenschluss der zu der Evangelischen Kirchen in
Hessen und
Nassau gehörenden Pfarrerinnen, Pfarrvikarinnen, Vikarinnen,
und Theologinnen. (2) Der Pfarrerinnentag ist
Mitglied in der Evangelischen Frauenarbeit in Hessen und Nassau (EFHN).
Die Mitgliedschaft
im neuen Gesamtverband Frauen in der EKHN wird angestrebt. (3) Der Pfarrerinnentag ist
Mitglied im Konvent Evangelischer Theologinnen in der Bundesrepublik
Deutschland e. V. § 2. Aufgaben und Ziele.
(1) Der Pfarrerinnentag ist
ein Forum, in dem Fragen und Anliegen von Theologinnen in der EKHN zur
Sprache
gebracht werden. Er dient der Vernetzung und Fortbildung. (2) Zu den Aufgaben und
Zielen des Pfarrerinnentages zählen insbesondere: 1. das Frauenbewusstsein
unter Theologinnen zu stärken, 2. Geschlechtergerechtigkeit
auf allen Ebenen der EKHN zu fördern, 3. das traditionelle
Pfarramtsverständnis und sein Ar-beitsethos zu hinterfragen
und Alternativen zu
entwi-ckeln, 4. die Geschichte von
Theologinnen zu erarbeiten, 5. feministisch-theologische
Themen sowie ethische und kirchenpolitische Fragestellungen zu
diskutieren. (3) Der Pfarrerinnentag setzt
sich in der EKHN für die Interessen von Theologinnen ein und
kooperiert mit dem
Pfarrerauschuss und dem Stabsbereich Gleichstellung in der
Kirchenverwaltung. (4) Der Pfarrerinnentag bringt
die Ergebnisse seiner Arbeit in Kirche und Öffentlichkeit ein.
§ 3. Die Vollversammlung.
(1) Die Vollversammlung des
Pfarrerinnentages wird einberufen im Rahmen des jährlich
stattfindenden
Studientages. (2) Auf Antrag können
weitere Vollversammlungen einberufen werden. Der Antrag muss von
mindestens
sechs Theologinnen unterstützt werden und ist an das
Leitungsteam zu richten. § 4. Das Leitungsteam.
(1) Das Leitungsteam besteht
aus bis zu sieben Mitgliedern, die mit einfacher Mehrheit für
die Dauer von einem
Jahr gewählt werden. Wiederwahl ist möglich. (2) Für das
Leitungsteam
kandidieren kann jede Pfarrerin, Pfarrvikarin, Vikarin und Theologin in
der
EKHN. Gewählt werden kann auch, wer an der Vollversammlung
nicht teilnehmen
kann. (3) Das Leitungsteam trifft
sich mindestens viermal im Jahr. (4) Das Leitungsteam bestimmt
eine Sprecherin und deren Stellverteterin. § 5. Aufgaben des
Leitungsteams. (1) Das Leitungsteam
bereitet die Vollversammlung vor und lädt dazu ein. Es
berichtet in der
Vollversammlung über seine Arbeit. (2) Das Leitungsteam
führt
die Beschlüsse der Vollversammlung aus. (3) Das Leitungsteam
vertritt den Pfarrerinnentag gegenüber der Kirchenleitung und
der
Öffentlichkeit. (4) Das Leitungsteam
hält
Kontakt zu anderen Frauenorganisationen innerhalb und
außerhalb der EKHN. § 6. Inkrafttreten. Diese
Ordnung tritt am 16. März 2005 in Kraft. |
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